Kai's Garage in Bad Vöslau

Pickerl-Überprüfung

Es ist wieder Zeit fürs Pickerl? Dann kommen Sie am besten in Kai's Garage in Bad Vöslau! Wir übernehmen die Fahrzeugbegutachtung nach §57a - objektiv, zügig und zu fairen Preisen.

Was ist die §57a Begutachtung?

Die Überprüfung von Kraftfahrzeugen und bestimmten Anhängern ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges. Bei Erfüllung der Anforderungen wird das Fahrzeug durch eine Begutachtungsplakette, das sogenannte Pickerl, gekennzeichnet.

Pickerl-Begutachtung – Ihre Vorteile bei uns

  • Objektive Diagnose
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Persönliche Beratung
  • Günstige und faire Preise
  • Unsere Techniker beantworten gerne alle Ihre Fragen über Ihr Fahrzeug.

Was wird überprüft?

Die Prüfelemente in unserer Werkstatt:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen

In welchen Zeitabständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

In Österreich gilt die „3-2-1 Regelung“, das heißt bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

Historische Fahrzeuge werden alle zwei Jahre und alle anderen Fahrzeuge jährlich typisiert.

Wir übernehmen die Pickerlbegutachtung für folgende Fahrzeuge:

  • Moped (L1e)
  • Motorräder (L3e)
  • PKW bis 3,5 Tonnen (M1)
  • LKW bis 3,5 Tonnen (N1)
  • Omnibus bis 3,5 Tonnen (M2)
  • Leichte und schwere Anhänger (O1, O2)

Fragen & Termine

Wenn Sie Fragen dazu haben oder einen Pickerl-Termin in Kai's Garage in Bad Vöslau vereinbaren möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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