Was ist die §57a Begutachtung?
Die Überprüfung von Kraftfahrzeugen und bestimmten Anhängern ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges. Bei Erfüllung der Anforderungen wird das Fahrzeug durch eine Begutachtungsplakette, das sogenannte Pickerl, gekennzeichnet.
Pickerl-Begutachtung – Ihre Vorteile bei uns
- Objektive Diagnose
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Persönliche Beratung
- Günstige und faire Preise
- Unsere Techniker beantworten gerne alle Ihre Fragen über Ihr Fahrzeug.
Was wird überprüft?
Die Prüfelemente in unserer Werkstatt:
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
In welchen Zeitabständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
In Österreich gilt die „3-2-1 Regelung“, das heißt bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Historische Fahrzeuge werden alle zwei Jahre und alle anderen Fahrzeuge jährlich typisiert.
Wir übernehmen die Pickerlbegutachtung für folgende Fahrzeuge:
- Moped (L1e)
- Motorräder (L3e)
- PKW bis 3,5 Tonnen (M1)
- LKW bis 3,5 Tonnen (N1)
- Omnibus bis 3,5 Tonnen (M2)
- Leichte und schwere Anhänger (O1, O2)